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Was ist der Elternverein?
Der Elternverein einer Schule ist eine im Schulunterrichts-Gesetz
verankerte Interessensvertretung aller Eltern und er steht allen
Eltern und Erziehungsberechtigten von Schülern einer Schule
offen.
Die Mitglieder des Elternvereines unterstützen diesen mit einem
Jahresbeitrag (zur Zeit: 15 € / Jahr; Eltern von Geschwisterkinder
zahlen einmal den Elternvereinsbeitrag). Zu den regelmäßig
stattfindenden Sitzungen des Elternvereines entsenden die Eltern
einer Klasse die/den Klassenelternvertreter/in.
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Was kann der Elternverein?
Die Organe des Elternvereines können dem Schulleiter und dem
Klassenvorstand Vorschläge, Wünsche und Beschwerden mitteilen,
die vom Schulleiter geprüft und mit den Eltern besprochen werden
müssen.
Im Schulgemeinschaftsausschuss beraten und beschließen je
drei Elternvertreter gemeinsam mit drei Lehrer- und drei Schülervertretern
über wichtige Fragen des schulischen (Zusammen-)Lebens.
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Wofür
wird der Elternvereinsbeitrag verwendet?
Der Elternverein unterstützt:
Schulveranstaltungen verschiedenster Art, wie
Unterrichtsprojekte, Schüleraufführungen, Sportveranstaltungen
udgl.;
über einen Antrag an den Elternverein bedürftige
Schüler, um ihnen die Teilnahme an Schikursen, Schullandwochen,
Exkursionen, Schüleraustausch usw. zu ermöglichen;
die Schule mit zusätzlichen Unterrichtsmaterialien,
Sachgegenständen und bei sonstigen Ausgaben, die vom Schulerhalter
nicht finanziert werden können;
mit je 10% der eingegangenen Elternvereinsbeiträge die
drei Oberstufenzweige (Nawi,- Sprach- und Kreativzweig),
die Bibliothek und abwechselnd eine 5. Einrichtung
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Anträge an den Elternverein
Eltern, die mit der Zahlung des Elternvereinbeitrages Mitglieder
im Elternverein sind, können um Unterstützung
für Schulveranstaltungen ihrer Kinder (Schulschikurse,
Schulsportwochen, ...) mittels eines Formblattes ansuchen.
Antragsformular download>>
Dieses Blatt liegt im Sekretariat auf und wir bitten um vollständige
und leserliche Angaben (Namen, Veranstaltung, Kontoverbindung usw.)
bevor Sie den Antrag in den Elternvereins-Postkasten in der Aula
einwerfen.
Bei den regelmäßig stattfindenden Elternvereins-Sitzungen
wird über die Anträge abgestimmt.
Sie können dem Elternverein auch ein
e-Mail schreiben
(bitte aber KEINE Anträge, da diese unterschrieben werden müssen!).

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Startseite
Kontakt
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Aufgaben des Schulgemeinschaftsausschuss
(SGA)
Der SGA, bestehend aus je 3 Eltern-, Lehrer- und Schülervertreter/innen
unter der Leitung der/des Schulleiter/in, behandelt vor allem Fragen
der Zusammenarbeit (Schulzeitgestaltung, die Organisation der schulautonom
freien Tage, Hausordnung u.v.m.) zwischen den Schulpartnern.
Ein weiterer Schwerpunkt sind Abstimmungen von Anträgen, die
finanzielle Aufwendungen erfordern (Schulveranstaltungen im In-
und Ausland, die länger als 3 Tage dauern; Anschaffungen für
die Schule; u.v.m.).
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EV-Vorstand:
Obfrau: PFUMMERL Sandra
1.Stv.: ZACHARSKY Horst
2. Stv: Dipl. Ing KALKOF Jens
Schriftführerin: MAYER Aline
1.Stv.: GLATZ Silvia
Kassier: GRUBER Elisabeth
1. Stv: GLADITSCH Elfriede
2.Stv.: STIFFLER-GRUBER Erika
Die Elternvertreter im SGA (Schulgemeinschaftsausschuss) sind:
Fr. Pfummerl Sandra, Fr. Gladitsch ELfriede, Hr. Zacharsky Horst

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